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2. Klausur Übung im Strafrecht für Anfänger II

Die 2. Klausur in der Übung im Strafrecht für Anfänger II findet am Montag, den 20.01.2020 von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr im HS 2006 statt. Die Schreibzeit beträgt 120 Minuten. Für die Teilnahme an der Klausur ist eine Anmeldung bei HISinOne erforderlich.

 

Die Einlasskontrolle beginnt um 13:00 Uhr. Bitte halten Sie Ihre Unicard und Ihren Personalausweis bereit. Um einen reibungslosen Ablauf der Klausur zu gewährleisten, wird um pünktliches Erscheinen gebeten.  

 

Während der Klausur sind elektronische Mobilfunkgeräte, Smartwatches etc. auszuschalten und mit bzw. in den Taschen an den Rand zu legen. Es ist jeweils ein Platz zu den Nachbarn freizuhalten.

 

Mitzubringen sind die zugelassenen Gesetzestexte, Schreibzeug und Papier (nicht notwendigerweise ein Klausurblock, allerdings sind ca. 7 cm Korrekturrand freizulassen).

 

Zugelassene Gesetzestexte:

    Strafgesetzbuch, dtv-Beck-Texte

    Strafrecht, Nomos Gesetze

    Schönfelder, Deutsche Gesetze

    Bürgerliches Gesetzbuch, dtv-Beck-Texte

    Zivilrecht, Nomos Gesetze

 

Der zulässige Inhalt der Hilfsmittel (Markierungen, Unterstreichungen, Paragraphenhinweise etc.) bestimmt sich nach der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Hilfsmittel in den juristischen Staatsprüfungen und der Rechtspflegerprüfung in der Fassung vom 25. April 2012. Bitte beachten Sie auch das hierzu vom Justizprüfungsamt bereitgestellte Hinweisblatt zur Zulässigkeit von Kommentierungen.

 

Beides ist unter

https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Pruefungsamt/Staatspruefung+in+der+Ersten+juristischen+Pruefung

abrufbar.

 

Die Klausur ist anonymisiert abzugeben. Daher ist ausschließlich die Matrikelnummer in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Sachverhalt anzugeben. Die Klausur wird auch nur mit der Matrikelnummer unterschrieben.

 

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